Un grand pas au lieu d’une optimisation lente des détails : En faveur d’un code européen du droit des affaires

Par Dr. Sirin Özfirat1

Abstract

Şirin Özfirat, cheffe de bureau et porte-parole du Ministère de la Justice de la Sarre à Sarrebruck

Le 22 janvier 2019, l’Allemagne et la France ont signé le Traité d’Aix-la-Chapelle. Jour pou jour en 1963, le Chancelier de la République fédérale d’Allemagne, Konrad Adenauer, et le Président de la République française, Charles de Gaulle, avaient signé un premier traité d’amitié franco-allemand, dit le Traitée de l’Elysée, qui a permis à ces deux pays européens de se rapprocher et de laisser leur passé commun, caractérisé par une hostilité de longue date et de nombreuses guerres, derrière eux. Suite à sa signature, le Traité de l’Élysée est devenu le symbole des relations franco-allemandes et le moteur du projet européen. Ce nouvel accord, le « Traité de l’Élysée 2.0 », vient compléter le traité de 1963 et doit donner un nouvel élan aux relations franco-allemandes. La politique européenne en matière d’économie et de marché de l’emploi constitue un pilier du nouvel accord. Il est prévu de lancer une initiative commune en faveur d’investissements pour l’avenir afin de favoriser la croissance et la création d’emplois. Cependant, des investissements transfrontaliers à l’échelle européenne et les créations d’entreprises nécessitent des incitations sous forme de conditions-cadre intéressantes. Un cadre juridique homogène et fiable constitue une telle incitation pour les investisseurs et les entreprises (de toute taille).

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Das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch – Eine Projektskizze

Prof. Dr. Matthias Lehmann, Bonn
GPR 6/2017. 14. Jahrgang S. 261–312 Dezember 2017
Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union.

GPR_2017_06

Rund 60 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge befindet sich die Europäische Union in ihrer bisher schwersten Krise. Der erste Austrittsantrag eines Mitgliedstaats stellt die Union vor eine harte Bewährungsprobe. Außerdem unterliegt die Bestandskraft des Euro nicht enden wollenden Zweifeln. In der Wahrnehmung vieler Experten ist dieser mit einem grundlegenden Konstruktionsfehler behaftet, da es an einer Wirtschaftsunion als Ausgleich und Gegengewicht zur Währungsunion fehlt.1 Die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Union sind zu verschieden, um auf Dauer eine gemeinsame Währung erhalten zu können.

Wie aber lässt sich ein höherer Grad an wirtschaftlicher Integration erreichen? Bisherige Maßnahmen richten sich vor allem auf zwei Bereiche: den Verbraucherschutz und die Bankregulierung. Das Verbraucherrecht ist in hohem Maße harmonisiert.2 Im Bankrecht verhält es sich ähnlich; hier verfügt man sogar über spezialisierte EU-Institutionen, die für die Durchsetzung unionsrechtlicher Standards sorgen.3 Zwischen diesen beiden Polen, den Verbrauchern und den Banken, gerät die Realwirtschaft als eigentliche Quelle der Wertschöpfung aus dem Blickfeld. Zu wenig wird beachtet, dass das höchste Maß an Verbraucherschutz aus einer kompetitiven Wirtschaft folgt und dass stabile Banken vor allem Folge gesunder Wirtschaftsstrukturen sind. Die Realwirtschaft spielt in der EU-Gesetzgebung ebenso eine untergeordnete Rolle wie ihr Grundbaustein, das Unternehmen. Zwar gibt es einige stark harmonisierte Bereiche des Wirtschaftsrechts, z.B. die Rechnungslegung oder das Registerrecht. Es existiert jedoch kein einheitlicher rechtlicher Rahmen für die Tätigkeit von Unternehmen im Binnenmarkt.

Dieses Manko könnte ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch beheben. Derzeit bemüht sich eine Forschergruppe um die Abfassung eines solchen Texts. Die Europäische Kommission hat das Gesetzbuch als eine Option in ihr Weißbuch zur Zukunft Europas aufgenommen.4 Der französische Präsident Emmanuel Macron hat sich in seiner europapolitischen Grundsatzrede am 26.9.2017 an der Sorbonne für eine Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts zunächst in den deutsch-französischen Beziehungen mit folgenden Worten ausgesprochen: „Pourquoi ne pas se donner d’ici à 2024 l’objectif d’intégrer totalement nos marchés en appliquant les mêmes règles à nos entreprises, du droit des affaires au droit des faillites?“5 Die Reaktion von Bundeskanzlerin Angela Merkel war vorsichtig-positiv. Sie kündigte an, die Harmonisierung des Insolvenzrechts und der Unternehmenssteuer werde in die Beratungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung einfließen.6

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Extrait du Rapport d’information de MM. Sylvain Waserman et Christophe Naegelen sur l’avenir de la Zone Euro déposé par la Commission des Affaires étrangères

EXTRAIT DU
RAPPORT D’INFORMATION
DÉPOSÉ
en application de l’article 145 du Règlement
PAR LA COMMISSION DES AFFAIRES ÉTRANGÈRES
en conclusion des travaux d’une mission d’information constituée le 24
octobre 2017
sur l’avenir de la zone euro

Co-rapporteurs

M. Christophe NAEGELEN
M. Sylvain WASERMAN
Députés

II. PROMOUVOIR LA NAISSANCE D’UN CODE EUROPÉEN DES AFFAIRES POUR DONNER UN NOUVEL ÉLAN AU DÉVELOPPEMENT ÉCONOMIQUE DE LA ZONE EURO

Si les enjeux autour de la convergence sociale et fiscale sont importants au regard de la consolidation de la zone euro et du développement de son potentiel de croissance, vos rapporteurs souhaitent insister sur le projet novateur d’élaboration d’un code européen du droit des affaires, un outil qu’ils estiment majeur et prioritaire pour une plus grande convergence et une accélération du développement économique au sein de la zone euro.

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Die Stiftung für Kontinentalrecht unterstützt das Projekt des europäischen Wirtschaftskodex’

Diese Initiative ist ein starkes Engagement zugunsten der Bildung Europas, sowie der Förderung und Konvergenz des Kontinentalrechts auf europäischer Ebene.

Präsentation des europäischen Wirtschaftskodex’

Die Stiftung für Kontinentalrecht unterstützt die Ausarbeitung eines europäischen Wirtschaftskodex’ mit dem Ziel auf europäischer Ebene geltenden wirtschaftsrechtlichen Regeln zu vereinheitlichen. Es geht darum, das Recht in das Zentrum der Bildung Europas zu stellen und der gemeinsamen Währung einen Sinn zu geben, indem man den freien Waren- und Kapitalverkehr durch die Konvergenz des Wirtschaftsrechts der mehrheitlich dem Kontinentalrecht unterliegenden Mitgliedsstaaten fördert und auf diese Weise eine bessere Transparenz und Sicherheit des für die Wirtschaftsakteure geltenden Gesetzesrahmens gewährleistet.

Die Aufspaltung der Kompetenzen zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten sowie die Grundsätze der Subsidiarität und der Proportionalität bildeten erhebliche Hindernisse für eine wahrhaftige Integration des Wirtschaftsrechts auf europäischer Ebene. Der Vorschlag eines europäischen Wirtschaftskodex’ geht auf eine Bürgerinitiative zurück, die diesen im Zuge eines von Akademikern und Juristen des Vereins Henri Capitant mit der Unterstützung der Stiftung für Kontinentalrecht erstellten Inventoriums ans Tageslicht gebrachten Mangel beheben sollte (Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht: Besitzstand und Perspektiven) mit einem Vorwort des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing.

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Auf dem Weg zu einem europäischen Wirtschaftskodex: Weißbuch zur Zukunft Europas, Europäische Kommission, 1. März 2017: Afrika zeigt Europa den Weg

Im Anschluss an die letzte griechische Eurokrise im Juli 2015 hat ein Kollektiv aus afrikanischen und europäischen Juristen auf der Website www.ohada.com ein Plädoyer dafür veröffentlicht, dass sich die Euro-Länder vom Erfolg der OHADA-Reform inspirieren lassen sollen und die gemeinsame Währung mit einem gemeinschaftlichen Wirtschaftsrecht verbinden, da dies einen für die Dauerhaftigkeit des Euro wesentlichen wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialen Konvergenzvektor darstellen würde (siehe Newsletter vom 24. Juli 2015 ).

Im Anschluss an die Veröffentlichung eines Inventariums des europäischen Wirtschaftsrechts durch vierzehn eminente Juristen des Vereins Henri Capitant unter der Ägide der Fondation pour le droit continental, dessen Vorwort vom ehemaligen französischen Staatspräsidenten und wichtigen Akteur des Aufbaus Europas Valéry Giscard d’Estaing abgefasst worden war, sowie an die Verbreitung einer Zusammenfassung unter den hohen EU-Instanzen und deren großen Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines europäischen Wirtschaftskodex bestätigt (siehe Zusammenfassung sowie das Vorwort des Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing).

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